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Muster-Behindertentestament

Wählen Sie eine Familienkonstellation und sehen Sie, welche Regelungen typischerweise relevant sind. Jeder Paragraph wird erläutert.

Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der Information und Orientierung. Es ist keine Rechtsberatung und kein verwendungsfertiges Testament. Jede Familiensituation ist anders – lassen Sie Ihr Testament immer von einem Fachanwalt oder Notar individuell erstellen.
Familienstand
Weitere Kinder
Immobilie
17 von 18 Paragraphen bei dieser Konstellation sichtbar
Kompakt Ausführlich

Vorbemerkung & Familiensituation

Erläuterung

Die Vorbemerkung stellt die Familiensituation dar: Wer sind die Eheleute, welche Kinder gibt es, und welches Kind hat eine Behinderung? Außerdem wird hier der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) festgehalten. Sie hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung, ist aber wichtig für die Auslegung des Testaments.

§ 1

Widerruf früherer Verfügungen

Erläuterung

Dieser Paragraph widerruft alle früheren Testamente und Erbverträge. Er stellt sicher, dass nur dieses Testament gilt und keine widersprüchlichen älteren Verfügungen daneben bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn früher bereits ein Testament errichtet wurde.

§ 2

Berliner Testament

Erläuterung

Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerbeinsetzung) bedeutet: Stirbt ein Ehegatte, erbt der andere alles. Die Kinder gehen zunächst leer aus und erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Dieses Modell bildet die Grundlage des Behindertentestaments und sichert den überlebenden Ehegatten finanziell ab.

§ 3

Vermächtnis beim Ersten Erbfall

Erläuterung

Beim ersten Erbfall erhält das behinderte Kind ein Vermächtnis (Geldleistung) statt eines Erbanteils. Der Vorteil: Der Testamentsvollstrecker verwaltet dieses Vermächtnis und setzt es ergänzend zu den Sozialleistungen ein. Der Sozialhilfeträger kann nicht zugreifen, da der Testamentsvollstrecker die Auszahlung kontrolliert.

§ 4

Schlusserbeinsetzung

Erläuterung

Die Schlusserbeinsetzung regelt, wer nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils erbt. Das behinderte Kind wird als Vorerbe eingesetzt (mit Testamentsvollstreckung).

§ 5

Vor- und Nacherbschaft

Erläuterung

Die Vor- und Nacherbschaft ist das Herzstück des Behindertentestaments: Das behinderte Kind wird Vorerbe – es profitiert vom Erbe, kann die Substanz aber nicht verbrauchen. Nach seinem Tod geht das Vermögen an die Nacherben (andere Begünstigte) weiter. Der Sozialhilfeträger kann auf das Erbe nicht zugreifen, da es “gebunden” ist.

§ 6

Dauertestamentsvollstreckung

Erläuterung

Eine Dauertestamentsvollstreckung wird für den Erbteil des behinderten Kindes angeordnet. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen und entscheidet, wann und wofür Mittel eingesetzt werden. Wichtig: Die Leistungen sollen nur ergänzend zu Sozialleistungen eingesetzt werden, damit der Leistungsanspruch erhalten bleibt.

§ 7

Verwaltungsanweisungen

Erläuterung

Die Verwaltungsanweisungen konkretisieren, wie der Testamentsvollstrecker das Vermögen verwalten soll: welche Ausgaben zulässig sind (z. B. Urlaub, Therapien, Freizeitgestaltung), welche Grenzen gelten, und dass die Sozialleistungen nicht gefährdet werden dürfen. Diese Anweisungen geben dem Testamentsvollstrecker einen klaren Handlungsrahmen.

§ 8

Katastrophenklausel

Erläuterung

Die Katastrophenklausel regelt den Fall, dass beide Eheleute gleichzeitig versterben (z. B. bei einem Unfall). Sie bestimmt die Erbfolge und den Testamentsvollstrecker für diesen Ausnahmefall und stellt sicher, dass der Schutz des behinderten Kindes auch dann gewährleistet ist.

§ 9

Pflichtteilsklausel

Erläuterung

Die Pflichtteilsklausel schützt das Testament vor Angriffen: Verlangt ein Kind beim ersten Erbfall den Pflichtteil, wird es auch beim zweiten Erbfall auf den Pflichtteil beschränkt. Diese “Strafklausel” soll Geschwister davon abhalten, den überlebenden Elternteil finanziell unter Druck zu setzen.

§ 10

Vergütung Testamentsvollstrecker

Erläuterung

Der Testamentsvollstrecker übernimmt eine anspruchsvolle, langjährige Aufgabe. Eine angemessene Vergütung (bei Dauertestamentsvollstreckung typischerweise 0,3–0,5 % des verwalteten Vermögens pro Jahr) stellt sicher, dass qualifizierte Personen bereit sind, dieses Amt zu übernehmen. Alternativ kann eine ehrenamtliche Regelung mit Aufwandsentschädigung getroffen werden.

§ 11

Wechselbezüglichkeit & Änderungsvorbehalt

Erläuterung

Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert werden. Der Änderungsvorbehalt erlaubt dem überlebenden Ehegatten jedoch, die Schlusserbeinsetzung unter bestimmten Bedingungen anzupassen – z. B. wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern.

§ 12

Betreuungsverfügung

Erläuterung

Die Betreuungsverfügung legt fest, wer als rechtlicher Betreuer für das behinderte Kind bestellt werden soll, wenn die Eltern dies nicht mehr können. Sie ergänzt das Testament um die persönliche Fürsorge-Komponente und sollte Wünsche zur Lebensgestaltung, Wohnsituation und medizinischen Versorgung enthalten.

§ 13

Streitbeilegung

Erläuterung

Eine Streitbeilegungsklausel empfiehlt oder verpflichtet die Erben, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Mediation oder Schlichtung zu versuchen, bevor sie vor Gericht gehen. Dies spart Kosten, schont die Familienbeziehungen und verhindert, dass langwierige Rechtsstreitigkeiten das Vermögen aufzehren.

§ 14

Scheidungsklausel

Erläuterung

Die Scheidungsklausel stellt klar, dass das gemeinschaftliche Testament bei Einleitung eines Scheidungsverfahrens unwirksam wird. Das Gesetz (§ 2077 BGB) regelt dies zwar bereits, aber eine ausdrückliche Klausel verhindert spätere Beweisstreitigkeiten darüber, ob die Scheidungsvoraussetzungen tatsächlich vorlagen.

§ 15

Wiederheiratsklausel

Erläuterung

Die Wiederheiratsklausel regelt, was passiert, wenn der überlebende Ehegatte erneut heiratet. Sie schützt die Kinder davor, dass das Familienvermögen an eine neue Familie abfließt. Typisch: Bei Wiederheirat erhalten die Kinder sofort ihren Erbteil oder die Schlusserbeinsetzung wird angepasst.

§ 16

Schlussbestimmungen

Erläuterung

Die Schlussbestimmungen enthalten Ort, Datum und Unterschriften. Bei einem gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament müssen beide Ehegatten unterschreiben. Außerdem können hier ergänzende Hinweise zur Aufbewahrung (amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht) und zur Salvatorischen Klausel festgehalten werden.

Was im Beratungsgespräch noch geklärt werden sollte

Dieses Muster gibt Ihnen einen Überblick über die typischen Bausteine eines Behindertentestaments. Die folgenden Punkte gehen über ein Muster hinaus und sollten individuell mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar besprochen werden:

  • Erbquoten & Vermächtnishöhe – Die genauen Quoten hängen von der Anzahl der Kinder, dem Vermögen und den Freibeträgen ab und müssen individuell berechnet werden.
  • Steuerliche Optimierung – Erbschaftsteuerliche Freibeträge, Bewertung von Immobilien und mögliche Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast erheblich beeinflussen.
  • Lebensversicherungen & Bezugsrechte – Falsch eingestellte Bezugsrechte bei Lebensversicherungen können den gesamten Schutz des Behindertentestaments unterlaufen. Bestehende Policen müssen geprüft und ggf. angepasst werden.
  • Schenkungen der letzten 10 Jahre – Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) auslösen, die das Testament gefährden. Bereits erfolgte Schenkungen müssen offengelegt und berücksichtigt werden.
  • Wahl des Testamentsvollstreckers – Die konkrete Person muss sorgfältig ausgewählt und ihre Bereitschaft vorab geklärt werden. Bei komplexem Vermögen kann ein professioneller Testamentsvollstrecker sinnvoll sein.
  • Form des Testaments – Ein Behindertentestament kann handschriftlich oder notariell beurkundet errichtet werden. Die notarielle Beurkundung bietet mehr Rechtssicherheit, ist aber mit Kosten verbunden.
Nächster Schritt: Nutzen Sie dieses Muster und die Checkliste oben als Gesprächsgrundlage für den Termin bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder Notar. Bringen Sie eine Übersicht Ihrer Vermögenswerte, Versicherungen und Familiensituation mit.