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Erbfolge-Visualizer

Sehen Sie auf einen Blick, wie die Erbfolge aussieht – und was ein Behindertentestament verändert.

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📜 Erblasser
Ehepartner 1/2 (50 %)
Kind 1 (behindert) 1/4 (25 %)
Sozialamt greift auf Erbe zu
Kind 2 1/4 (25 %)

Problem: Das Erbe des behinderten Kindes (1/4 (25 %)) fließt direkt an den Sozialhilfeträger. Sozialleistungen werden gekürzt, bis das Erbe aufgebraucht ist.

Hinweis: Diese Darstellung dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Erbfolge hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich stets fachlich beraten.